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Berufskraftfahrer: Ärzte dürfen Fahrtauglichkeit nicht mehr bewerten

Es gibt eine Änderung der Vorschrift für die Untersuchung von Berufskraftfahrern.

Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier bei der Verkehrsrundschau.


Nachfolgend erfahren Sie aktuelle Ereignisse im Logistikbereich  :

Frankreich: Neue Kennzeichnungspflicht für Lastkraftwagen

Zum Schutz von Radfahrern, Fußgängern und anderen Zweiradfahrern hat das französische Innenministerium eine neue Vorschrift eingeführt. Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen in Frankreich ab dem 01.01.2021 kennzeichnen, ob sich bei dem Fahrzeug ein toter Winkel befindet und wo dieser lokalisiert ist. Diese Information muss auf beiden Seiten des Lastkraftwagens, sowie auf der Rückseite sichtbar sein. Dies gilt auch für Wohnmobile >3,5 Tonnen.

Zur Entlastung der Betroffenen hat das französische Innenministerium eine Übergangs-frist von 12 Monaten eingeführt. Wenn Lastkraftwagenfahrer ihre Fahrzeuge seitlich und auf der Rückseite mit einer Kennzeichnung versehen haben, diese aber nicht der Norm entspricht, sollen sie nicht bestraft werden. Ist ein Fahrzeug gar nicht gekennzeichnet, droht ein Bußgeld der Klasse 4 (750 Euro).

Weitere Hinweise erhalten Sie hier: "Toter-Winkel"| ADAC

Toterwinkel Aufkleber auf Wohnmobilen für Frankreich
Die im Handel erhältlichen Aufkleber sollten die Maße 25 x 17 cm haben ∙ © ADAC e.V