Verkehrsleiter

Wenn ein Unternehmen die Anforderung der fachlichen Eignung nicht selbst erfüllt, also keine fachkundige Person mit echter Beziehung zum Unternehmen beschäftigt (interner Verkehrsleiter), muss das Unternehmen eine natürliche (und keine juristische) Person als Verkehrsleiter bestellen (externer Verkehrsleiter).

Als externer Verkehrsleiter stehe ich Ihrem Unternehmen zur Verfügung und übernehme alle Funktionen.

siehe Merkblatt :
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(Verkehrsleiter gemäß Art. 2 Nr. 6; Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/2009)

 

Ich erfülle die Gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit und besitze die fachliche Eignung.

 

Merkblatt-Güterkraftverkehrsunternehmer :

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Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) :

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Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an mich!

Ich stehe Ihnen auch gern mit weiteren Dienstleistungen hier zur Verfügung!